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Corona

Corona-Beschränkungen

Es gelten die aktuellen Beschränkungen mit Stand 16.08.2021 für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg.

Die Verordnung finden Sie hier: Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Auszug aus der Verordnung mit Gültigkeit für unser Haus:

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • In Beherbergungsbetrieben, wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-) Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze, ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.

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