Corona-Beschränkungen
Es gelten die aktuellen Beschränkungen mit Stand 16.08.2021 für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg.
Die Verordnung finden Sie hier: Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Auszug aus der Verordnung mit Gültigkeit für unser Haus:
Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:
- In Beherbergungsbetrieben, wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-) Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze, ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.